Diese Grabstätte können Sie frei auf unserem Friedhof auswählen und unter Beachtung unserer Friedhofssatzung individuell gestalten. Die Pflege übernehmen Sie dann für 3o Jahre, oder Sie beauftragen einen Gärtner.
Die Größe der Grabstätte hängt davon ab, ob dort ein Sarg oder zwei Särge beigesetzt werden sollen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf einem Sarg zwei Urnen zu bestatten.

Es besteht die Möglichkeit, für diese Grabstätte einen Grabpflegevertrag abzuschließen.

Gemäß unserer gültigen Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2022 beträgt die Gebühr für eine einstellige Wahlgrabstätte 2.092,- €.